2. Update! Bundesweites Auskunftsverlangen
Eingrenzung Betroffenheit auf 13 Unternehmens-Gruppen bzw. größere Einzelunternehmen aus der Mitgliedschaft des VDM (siehe Anlage)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zum gestrigen Rundschreiben Nr. 67/2025 zum bundesweiten Auskunftsverlangen über die Plattform „Frag-den-Staat“ können wir heute die Betroffenheit auf 13 Unternehmens-Gruppen bzw. größere Einzelunternehmen mit Mitgliedschaft im VDM eingrenzen. Darüber hinaus sind 4 weitere Gruppen bzw. Unternehmen betroffen, die nicht Mitglied im VDM sind, sondern z.B. bei der wafg. Details entnehmen Sie bitte der Anlage.
Es besteht also für Sie kein Handlungsbedarf, falls Sie nicht Teil der in der Anlage aufgeführten Betriebe sind. Auch eine Aufnahme in den Sonderverteiler des VDM ist nicht erforderlich, da wir uns im weiteren Prozess auf die Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen konzentrieren werden.
Bei Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Reichle und Team
Geschäftsführer