Update! Bundesweites Auskunftsverlangen – grundsätzliche Offenlegungsansprüche bestehen

RS Nr. 67/2025VDM02.12.2025

Aufbau eines Sonderverteilers für betroffene Betriebe

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir Ihnen im Rundschreiben Nr. 66/2025 vom 26.11.2025 mitgeteilt haben, werden aktuell über die Plattform „Frag-den-Staat“ in einer konzertierten Aktion verschiedene Daten zur industriellen Wasserentnahme bei Behörden abgefragt. Zum Teil geht es dabei nur um aktuelle Wasserstände. Die Fragen zielen aber auch auf Genehmigungsverfahren, die individuelle Entnahme durch einzelne Unternehmen und die Gebühren für die Wasserentnahme ab. 

1. Rechtliche Einschätzung: grundsätzliche Offenlegungsansprüche bestehen

Unsere erste rechtliche Prüfung in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei ZENK hat ergeben, dass grundsätzlich Offenlegungsansprüche zu allen Fragen der NGO bestehen. Soweit personenbezogene Daten in den offenzulegenden Dokumenten stehen oder Rückschlüsse auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse möglich sind, können Sie aber Einwendungen erheben. Diese Einwendungen können dazu führen, dass die Informationen geschwärzt werden.

Die Behörden müssen Ihnen die Dokumente vor der Herausgabe an die NGO zeigen, damit Sie die Einwendungen prüfen und Schwärzungen beantragen können. Dieses Anhörungsrecht soll die Behörde gewähren, sobald sie die Dokumente zusammengestellt hat, deren Offenlegung sie beabsichtigt.

2. Empfehlung: Behörden proaktiv ansprechen

Wir empfehlen Ihnen, die Behörden mit Blick auf die Anhörungsrechte ggf. proaktiv anzusprechen. So sensibilisieren Sie die Behörden frühzeitig für Ihre möglichen Einwendungen und minimieren das Risiko, dass die Behörden Ihre Anhörungsrechte übersehen. In der Anlage finden Sie einen Formulierungsvorschlag für die Kontaktaufnahme mit der Behörde.

3. Angebot für betroffene Brunnen: Aufbau eines Sonderverteilers – bitte nennen Sie uns zeitnah einen Ansprechpartner

Der VDM bietet Betrieben, die von dem Auskunftsverlangen über “Frag den Staat” betroffen sind, weitere Unterstützung an. 

  • einen Ansprechpartner aus Ihrem Hause (mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
  • ggf. schon vorhandene Schreiben von Behörden.

Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt. 

Für Rückfragen im weiteren Prozessablauf stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Reichle und Team            
Geschäftsführer         

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