Presseinformation zur aktuellen Untersuchung von Refill-Stationen und Trinkbrunnen

19.07.2021

Leitungswasser aus öffentlichen Trinkbrunnen und Refill-Stationen ist nicht immer hygienisch einwandfrei

Bonn, 19.07.2021 – In vielen deutschen Städten und Kommunen bieten knapp 5.600 leitungsgebundene öffentliche Trinkbrunnenanlagen und Refill-Stationen kostenlosen Zugang zu Leitungswasser an. An öffentlichen Plätzen und überall in Cafés, Arztpraxen, Rathäusern und Geschäften des täglichen Lebens, wo ein blauer Refill-Aufkleber angebracht ist, kann kostenfrei Leitungswasser konsumiert oder in mitgebrachte Flaschen abgefüllt werden. Anbieter und Nachfrager machen sich hinsichtlich Hygiene und Qualität des Wassers jedoch zumeist wenig Sorgen, schließlich verfüge Deutschland über eine dem Mineralwasser ebenbürtige, wenn nicht sogar überlegene Leitungswasserqualität. Eine im Auftrag des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen (VDM) durchgeführte Untersuchung von Wasserproben aus Trinkbrunnen und Refill-Stationen kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass eine mit dem Naturprodukt Mineralwasser vergleichbar hohe Qualität des Leitungswassers nicht bestätigt werden kann. In jeder zweiten Probe ließen sich mikrobiologische Verunreinigungen (Refill-Stationen) oder Röntgenkontrastmittel (öffentliche Trinkbrunnen) finden.

Vor diesem Hintergrund sieht der VDM die Notwendigkeit, dass auch Betreiber von Refill-Stationen zwingend mit einem HACCP-Konzept (Hazard Analysis Critical Control Points = Risikoanalyse von Gefahren und kritischen Kontrollpunkten) zur Qualitätssicherung von Lebensmitteln, wie etwa in der Gastronomie vorgeschrieben, ihrer Verantwortung für die Abgabe eines genusstauglichen Leitungswassers gerecht werden. Dies bedeutet regelmäßige und kontinuierliche Maßnahmen und Kontrollen zur Gewährleistung einer einwandfreien Hygiene von der Wasseruhr bis zur Entnahme aus dem Hahn.

„Wasser als Lebensmittel Nummer eins kommt auf verschiedenen Wegen zu den Menschen – ob aus der Leitung oder aus der Flasche. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Gesundheit der Menschen, der durch eine hohe Produktsicherheit gewährleistet wird“, erläutert Dr. Karl Tack, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen. „Der Tatsache, dass die Unternehmen, die sich der Refill-Bewegung angeschlossen haben, die Produktverantwortung für die Qualität des abgegebenen Leitungswassers tragen, wird zu wenig Beachtung geschenkt.“

Jede zweite Probe von Refill-Stationen mit mikrobiologischen Befunden

Eine im Auftrag des VDM 2020 durchgeführte Studie des unabhängigen Institutes Fresenius (SGS Institut Fresenius, Taunusstein) kann eine mit dem Naturprodukt Mineralwasser vergleichbar hohe Qualität des Leitungswassers nicht bestätigen. „Die Ergebnisse zeigen, dass viele Leitungswässer, die für diese Untersuchung in Refill-Stationen und öffentlichen Trinkbrunnen entnommen wurden mikrobiologische und chemische Belastungen aufweisen“, erklärt Sebastian Rau, Customer Service Manager Beverages und Standortleiter am SGS Institut Fresenius.

Deutschlandweit wurden 30 Wasserproben an öffentlichen Trinkbrunnen und 30 Stichproben von Refill-Stationen im Rhein-Main-Gebiet qualifiziert entnommen und qualitativ analysiert. 33 Prozent der öffentlichen Trinkbrunnen und 57 Prozent der untersuchten Refill-Proben wiesen fakultativ pathogene Keime auf. Diese können nach BioStoffV (Biostoffverordnung) für schwer immun geschwächte Menschen, also zum Beispiel für Babys, Krebs- und Aidskranke, ein gesundheitliches Risiko darstellen.

„Der im Vergleich zu den Refill-Stationen geringere Nachweis von fakultativ pathogenen Keimen bei öffentlichen Trinkbrunnen ist vermutlich auf ihre konstante Nutzung zurückzuführen. Im ständig fließenden Wasser kann sich Mikrobiologie schwieriger ansiedeln. Die höheren Keimzahlen der Refill-Stationen werden in der Regel auf länger stehendes Wasser in den Leitungen und fehlende Reinigungs- und Wartungsmaßnahmen an der endständigen Armatur zurückzuführen sein. Von einer professionellen Reinigung oder einer regelmäßigen Qualitätskontrolle berichteten uns nur die wenigsten Betreiber der Refill-Stationen“, bewertet Sebastian Rau die Ergebnisse.

Die Betreiber der Refill-Stationen wurden vorab über den Hintergrund der Probenahme ausführlich informiert. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde das Keimwachstum auf Basis des Nährmediums Blutagar untersucht. Eine Vorgehensweise, mit der die Stiftung Warentest in ihrem vergleichenden Wassertest 07/2019 Mineralwasser, aber nicht das Leitungswasser, mikrobiologisch untersuchte.

In jeder zweiten Probe aus öffentlichen Trinkbrunnen finden sich Röntgenkontrastmittel

Bei oberirdischen Verunreinigungen, wie Arzneimittelrückständen und Pestizidmetaboliten konzentrierte sich SGS auf den Nachweis von Röntgenkontrastmitteln und Korrosionsschutzmitteln. Bei Letzteren wurde für jede dritte Probe eines Trinkbrunnens aber nur in drei Prozent der Refill-Proben Befunde oberhalb der Bestimmungsgrenze analysiert; ein Grenz- oder Orientierungswert für Korrosionsschutzmittel existiert noch nicht. Da die Rohrleitungssysteme öffentlicher Trinkbrunnen einem höheren Korrosionsrisiko unterliegen, könnte die erhöhte Anzahl von Befunden mit der vorbeugenden Behandlung öffentlicher Trinkbrunnen zusammenhängen.

Bei Röntgenkontrastmitteln hingegen überschritten sogar 53 Prozent der Trinkbrunnenproben und 23 Prozent der Refill-Proben den bei der amtlichen Anerkennung von Mineralwässern geltenden strengen Orientierungswert von 0,05 Mikrogramm/Liter für Arzneimittelrückstände. „Die häufige Anwesenheit von Arzneimittelrückständen wie Röntgenkontrastmitteln in Trink- und Leitungswässern ist bekannt und wird bislang in der Regel nicht durch den Einsatz entsprechender Aufbereitungstechnik verhindert“, erklärt Sebastian Rau.

Refill-Verbraucherstudie: Hohes Vertrauen in die Hygiene der Refill-Stationen

Das hohe Vertrauen in die Leitungswasserqualität der Refill-Stationen basiert u.a. auf der falschen Annahme von mehr als 80 Prozent der potentiellen und tatsächlichen Refill-Nutzer. Diese gehen davon aus, dass die Dachorganisation Refill Deutschland ihre Stationen vor Ort einem strengen Auswahlprozess unterziehe und diese regelmäßig auf wichtige Qualitäts- und Hygienestandards hin überprüfen würde. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen quantitativen Verbraucherstudie 2021, die das Bochumer Marktforschungsinstitut Foerster & Thelen im Auftrag des VDM im Mai 2021 durchgeführt hat. Befragt wurden Nutzer, potentielle Nutzer und Ablehner von Refill-Stationen (n = 1020).

Refill Deutschland hingegen weist auf ihrer Website die Nutzer hinsichtlich der Hygiene-Prüfung einzelner Stationen darauf hin, dass die Nutzung der Refill-Stationen auf eigene Verantwortung erfolgt und für die Sauberkeit des Wasserhahns der Refill-Anbieter zuständig ist. Für die Hygiene der mitgebrachten Gefäße sei ausschließlich der Verwender, für die Sauberkeit der Stelle der Wasserentnahme der Refill-Anbieter zuständig. Die Dachorganisation geht davon aus, dass Hygiene und Sauberkeit eine Selbstverständlichkeit sind. Darüber hinaus werden die Nutzer mit dem Hinweis „Leitungswasser hat in Deutschland eine hervorragende Qualität und wird von den Wasserbetrieben ständig überprüft“ in Sicherheit gewogen.

Leitungswasser ist nicht das bestkontrollierte Lebensmittel in Deutschland

Der Hinweis auf die hervorragende Leitungswasserqualität fällt sowohl bei Nutzern als auch potentiellen Nutzern auf fruchtbaren Boden, denn 80 bzw. 77 Prozent haben großes Vertrauen in die deutsche Leitungswasserqualität und gehen in der Studie davon aus, dass Leitungswasser das bestkontrollierte Lebensmittel in Deutschland sei.

Der von den Wasserversorgern und anderen verbreitete Mythos „bestkontrolliertes Lebensmittel“ ist jedoch völlig unzutreffend. Das Landgericht Hannover hat in seinem Urteil 18 O 178/19 vom 07.12.2020 die Aussage „Trinkwasser ist das bestkontrollierte Lebensmittel“ umfassend geprüft und ausführlich begutachtet. Das Gericht kommt auch unter detaillierter Würdigung der von der Stiftung Warentest zu diesem Thema getroffenen Aussagen zu dem unzweideutigen Ergebnis, dass es sich um eine unzutreffende Werbe-Behauptung handelt und führt im Einzelnen aus:

„Mit der einseitig positiven Darstellung durch die Wasserversorger wird eine trügerische Sicherheit auf Seiten des Abnehmers suggeriert, er könne sich bedingungslos auf die Qualität des abgenommenen Leitungswassers verlassen.“

„Bei strenger Betrachtung wird das Leitungswasser zu dem Zeitpunkt, in dem es auch rechtlich zum Lebensmittel wird (an der Entnahmestelle), tatsächlich gar nicht mehr kontrolliert.“

Das Gericht bewertet die Botschaft „bestkontrolliert“ als eine für den Verbraucher irreführende Aussage und hat es dem Beklagten strafbewehrt untersagt, mit diesem Hinweis zukünftig zu werben. „Mit dieser gerichtlichen Klarstellung leistet der VDM einen weiteren wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über die Abgrenzung zwischen natürlichem Mineralwasser und Leitungswasser“, so Dr. Karl Tack. Darüber hinaus fordert der VDM-Vorsitzende ein Level-Playing-Field für das Lebensmittel Wasser: „Die deutschen Mineralbrunnen wollen faire Wettbewerbsbedingungen, wonach für alle die gleichen Spielregeln gelten.“

Pressekontakt:

Dialog Natürliches Mineralwasser Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V. Kennedyallee 28 53175 Bonn E-Mail: dialog-mineralwasser(at)vdm-bonn.de, Tel.: +49 (0) 228 95990-0 www.dialog-mineralwasser.de

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