VDM-Position: Nationale Wasserstrategie – Deutsche Mineralbrunnen für nachhaltigen Wasserschutz und verantwortungsvolle Wassernutzung

23.05.2023

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Mit der Nationalen Wasserstrategie hat die Bundesregierung einen „Masterplan“ für den Schutz wertvoller Wasserressourcen in allen Stockwerken aufgestellt. Im Mittelpunkt steht ein nachhaltiger Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser und deren Erhalt für die Versorgung, auch der nächsten Generationen. Mit der Nationalen Wasserstrategie sollen alle wasserbezogenen Maßnahmen in allen relevanten Sektoren mit allen Akteuren gebündelt werden. Dies betrifft etwa die öffentliche Wasserversorgung, Landwirtschaft, Industrie und die Lebensmittelwirtschaft. Zentrale Ziele sind, jederzeit hochwertiges und bezahlbares Trinkwasser zu gewährleisten, Oberflächengewässer und Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen, einen naturnahen Wasserhaushalt zu stärken sowie die Wasserversorgungs-Infrastruktur und Wassernutzung an die Folgen des Klimawandels anzupassen. So wie die Energiewende wird auch die „Wasserwende“ nur als gesamtgesellschaftlich getragenes Generationenprojekt gelingen können. Wesentliche Aufgabe dabei ist es, gemeinsam mit allen Akteuren die Fragen zu beantworten, wie Zielkonflikten bei der Wassernutzung verschiedener Nutzergruppen vorgebeugt werden können und wie mit bereits bestehenden Konflikten verschiedener Wassernutzer konstruktiv umgegangen werden muss. So erfüllt neben der öffentlichen Wasserversorgung die Lebensmittel- und Getränkewirtschaft, einschließlich der deutschen Mineralbrunnen, wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge. Im Grundsatz berücksichtigt dies die Nationale Wasserstrategie bereits. Dabei steht das Wasser für den menschlichen Verzehr sowie für die Herstellung hochwertiger Lebensmittel im Fokus. Ohne Wasser in ausreichender Qualität und Quantität könnte es diese nicht geben. Kernanliegen der deutschen Mineralbrunnen ist der nachhaltige Wasserschutz und die verantwortungsvolle Wassernutzung aller Akteure – für den Erhalt der hohen Qualität des Naturprodukts Mineralwasser ist dies elementar.

Kernpunkte für die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie:

  1. Föderale Umsetzung mit allen Akteuren muss zügig erfolgen.
  2. Nationales Lagebild über Wassernutzung muss geschaffen werden.
  3. Risiken durch Stoffeinträge begrenzen.
  4. Wasserknappheit vorbeugen, Grundwasserneubildung fördern .
  5. Investitionen forcieren, um Wasserinfrastruktur an die Folgen des Klimawandels anzupassen – insbesondere in von Trockenheit stark betroffenen Gebieten.
  6. Bewusstsein für die Ressource Wasser stärken. Anreize für nachhaltige Wassernutzung schaffen.
  7. Um Zielkonflikten vorzubeugen, braucht es sachliche Diskussion.
    • Verwendung und nicht Verwender als maßgebliches Kriterium
    • Versorgungssicherheit braucht redundante Strukturen

1. Föderale Umsetzung mit allen Akteuren muss zügig erfolgen.

Nächster Schritt im Rahmen der Wasserstrategie muss sein, die mit der Strategie verbundenen Maßnahmen zum Wasserschutz schnellstmöglich in die Tat umzusetzen und Lösungen zum Vorbeugen von Nutzungskonflikten mit allen relevanten Akteuren zu erarbeiten. Diese müssen sich letztlich in den Wasserstrategien und -gesetzen der Bundesländer wiederfinden. Im Mittelpunkt muss eine zügige, koordinierte, föderale Umsetzung stehen, um den bestehenden Flickenteppich verschiedener Regulierungen für einen effektiven Schutz der Wasserressourcen aufzulösen. Die verschiedenen Belange einzelner Wassernutzer und deren Bedeutung für das Allgemeinwohl müssen dabei adäquat berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund begrüßen wir es, dass gemeinsam mit den Ländern und im Dialog mit den Interessengruppen ein einheitlicher Orientierungsrahmen für lokale oder regionale Priorisierungsentscheidungen geschaffen werden soll.

2. Nationales Lagebild über Wassernutzung muss geschaffen werden.

Für bundesweit allgemeinverbindliche Regeln zur Entscheidung über Wassernutzungen ist ein hydrogeologisch begründeter strategischer Handlungsrahmen als belastbare Basis erforderlich. Derzeit fehlt es noch an einem nationalen Lagebild für Grundwasser in allen Stockwerken. Flächendeckende Wasserhaushaltsmodellierungen sowie deren Verknüpfung mit klimatologischen Modellen als Basis für mittel- bis langfristig angelegte flächendeckende, regionale Wasserdargebots- und Wasserbedarfsanalysen sind unabdingbar. Wir unterstützen den angestrebten Aufbau eines Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitorings, mit dem unkontrollierte und nicht-dokumentierte Entnahmen aus Grundwasser entgegengewirkt werden können. Notwendige Investitionen müssen allerdings für den Entnehmer verhältnismäßig und wirtschaftlich tragfähig sein. Mit einem Wasserregister kann die Transparenz der Wasserentnahmen verbessert werden. Entnahmen ohne behördliche Genehmigung dürfen nicht möglich sein und müssen entsprechend sanktioniert werden können.  

3. Risiken durch Stoffeinträge begrenzen.

Von grundsätzlicher Bedeutung für den Schutz der Wasserressourcen in Hinblick auf Qualität in allen Stockwerken ist u.a. die Begrenzung der Risiken der Wasserverschmutzung durch Stoffeinträge (z. B. Arzneimittel, Pestizide, Chemikalien wie PFAS). Dabei maßgeblich ist das Vorsorge- und Verursacherprinzip sowie das Verbesserungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot.  Vor dem Hintergrund begrüßen wir es ausdrücklich, den Spurenstoffdialog fortzuführen und inhaltlich weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang unterstützen wir den Null-Schadstoff-Aktionsplan. Zudem ist unseres Erachtens die flächendeckende Nachrüstung von Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe alternativlos.

4. Wasserknappheit vorbeugen, Grundwasserneubildung fördern.

Die Folgen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt sind regional in unterschiedlicher Ausprägung spürbar. So führen veränderte Niederschläge mancherorts bereits zu sinkenden Grundwasserspiegeln. Um Wasserknappheit effektiv vorbeugen zu können, muss die Grundwasserneubildung gefördert werden. Wir begrüßen es, dass dies von der Nationalen Wasserstrategie adressiert wird. Es gilt einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt zu  schaffen, etwa durch Flächenentsiegelungen, eine angepasste Bodenbewirtschaftung, geeigneten Wasserrückhalt etc.  Bei der Möglichkeit der Festsetzung von Vorranggebieten für die Grundwasserneubildung sind sowohl die öffentliche, zentrale Wasserversorgung als auch die private, dezentrale Wasserversorgung durch die Mineralbrunnen in Hinblick auf die Daseinsvorsorge (künftige Wasserschutzgebiete) zu betrachten – sowohl überirdisch als auch unterirdisch.

5. Investitionen forcieren, um Wasserinfrastruktur an die Folgen des Klimawandels anzupassen – insbesondere in von Trockenheit stark betroffenen Gebieten

Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen und die Menschen auch zukünftig mit ausreichend Wasser zu versorgen, muss die Wasserinfrastruktur in Deutschland modernisiert, kontinuierlich instandgehalten und resilienter werden. Dies erfordert erhebliche, und vor allem beschleunigte Investitionen, insbesondere in von Trockenheit stark betroffenen Gebieten. Der Staat kann hier unterstützen, indem die komplexen Genehmigungsverfahren nach dem Vorbild der Energiewende vereinfacht werden. Ferner muss die wasserwirtschaftliche Planung für Wasserinfrastrukturen ober- und unterirdisch betrachtet werden. Zur Gewährleistung einer nachhaltigen Wasserversorgungsstruktur und der Bewältigung von Nutzungskonkurrenzen im unterirdischen Raum bedarf es einer raumordnungsplanerischen Koordinierung. Insofern müssen auch Aufgaben für die nachhaltige Entwicklung des unterirdischen Raums in der Raumordnung klar zugewiesen werden.

6. Bewusstsein für die Ressource Wasser stärken. Anreize für nachhaltige Wassernutzung schaffen.

Für die Ressource Wasser muss in der Bevölkerung noch mehr Bewusstsein geschaffen werden. Mit der Nationalen Wasserstrategie soll dazu eine langfristig angelegte Kommunikationsstrategie umgesetzt werden. Diese muss ideologie- und diskriminierungsfrei gestaltet werden sowie sämtliche nachhaltige Wassernutzungen einbeziehen, so auch das Naturprodukt Mineralwasser bzw. die Wassernutzung für die Lebensmittelherstellung. Um die mit der Strategie verbundenen Ziele erreichen zu können, muss sichergestellt werden, dass die Akteursvielfalt und die verschiedenen für die Versorgung der Menschen bedeutsamen Wassernutzungen berücksichtigt werden.

Um einer Übernutzung verfügbarer Wasserressourcen in Deutschland vorzubeugen, sollen mit der Nationalen Wasserstrategie ferner ebenso Anreize zum Wassersparen gesetzt werden.  Dazu soll u.a. auch die Einführung bundeseinheitlicher Wassernutzungsentgelte geprüft werden. Diesem Vorschlag verschließen sich die deutschen Mineralbrunnen nicht. Ein bundeseinheitlicher „Wassercent“ muss jedoch gerecht für alle Wasserentnehmer gestaltet und zweckgebunden für den Wasserschutz eingesetzt werden.

7. Um Zielkonflikten vorzubeugen, braucht es sachliche Diskussion.

Verwendung und nicht Verwender als maßgebliches Kriterium

Wasser in guter Qualität für den menschlichen Verzehr ist sowohl im Haushalt als auch in der Lebensmittelwirtschaft sowie in anderen Bereichen unverzichtbar. Dabei muss anerkannt werden, dass es zwischen den verschiedenen Nutzungsarten berechtigte Unterschiede in Hinblick auf benötigte Qualität und Quantität des Wassers gibt. Insofern ist die Diskussion über nachhaltige Wassernutzung und die Vorbeugung von Nutzungskonflikten

  • in Bezug auf die Verwendung und nicht den Verwender
  • sowie sachlich und faktenbasiert und nicht ideologisch zu führen.

Vor dem Hintergrund begrüßen wir es sehr, dass die Nationale Wasserstrategie dies grundsätzlich mit der Berücksichtigung weiterer kritischer Bereiche der Daseinsvorsorge adressiert.

Auf dieser Basis lassen sich tragfähige Lösungen im Sinne der Zielformulierung der Nationalen Wasserstrategie im Konsens mit allen Akteuren entwickeln.

  • Die Lebensmittel- und Getränkewirtschaft ist ein sehr kleiner Wassernutzer mit einem Anteil von rund 1,4 Prozent an der Gesamtentnahme aller Wassernutzer in Deutschland. Knapp 1/10 davon entfällt auf die überwiegend regional ausgerichteten Mineralbrunnen mit einem Anteil von 0,17 Prozent an der Wassernutzung aller Wasserentnehmer.
  • Mineralwasser hat mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von knapp 130 Litern eine bedeutende Rolle für die Versorgung der Bevölkerung. Dies entspricht rund 0,35 Liter pro Kopf und Tag und deckt ca. 25 % des täglichen Flüssigkeitsbedarfs eines Erwachsenen. Zudem dient Mineralwasser den Menschen als wichtiger und natürlicher Lieferant für Mineralstoffe und Spurenelemente.
  • Mineralbrunnen entnehmen dabei nicht mehr aus dem Grundwasser, als dem natürlichen Dargebot entspricht. Dies sind die Grundprinzipien der erteilten wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse, die jeweils den Einzelfall und die klimatischen und hydrogeologischen Gegebenheiten am jeweiligen Brunnenstandort berücksichtigen.  

Versorgungssicherheit braucht redundante Strukturen

Für die Versorgung der Menschen in Deutschland mit der wertvollen Ressource Wasser ist die vorhandene dezentral-flächendeckende Mineralbrunnenstruktur unverzichtbar. Eine Resilienz der Wasserversorgung ist nur gegeben bei einer Redundanz zwischen der leitungsgebundenen Versorgung und der flaschengebundenen Versorgung mit natürlichem Mineralwasser. So empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 20 Liter Mineralwasser für 10 Tage pro Person zu bevorraten.

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